Inhalt (10)
- Übersicht
- Baum, Blatt und Anbau
- Vom Blatt zum Extrakt
- Ginkgolsäuren: im Extrakt entfernt, im Blatt enthalten
- Verfälschung: wenn fremde Flavonoide den Gehalt füllen
- Qualität und Prüfung
- Zum Nachschlagen: Einordnung
- Zum Nachschlagen: Messwerte aus Untersuchungen
- Zum Nachschlagen: Was in die Anfrage gehört
- Literatur
Ginkgoblätter gibt es ganz, geschnitten und gemahlen: für Tee, Nahrungsergänzung und als Rohstoff für Extrakte. Worauf Einkäufer achten sollten.
Ginkgoblätter sind die getrockneten Blätter des Ginkgobaums (Ginkgo biloba), ganz oder zerkleinert. Gekauft werden sie für Kräutertees und Teemischungen, für Nahrungsergänzungsmittel und als Ausgangsstoff für Ginkgo-Extrakte, die in Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln stecken. Im Handel gibt es sie ganz, geschnitten und gemahlen, konventionell und in Bio-Qualität, teils unter dem lateinischen Drogennamen Ginkgo bilobae folium. (BfR 2009)
Übersicht
| Ware | Was es ist | Worauf achten |
|---|---|---|
| Ginkgoblätter, ganz oder geschnitten | getrocknetes Blatt für Tee und Teemischungen | Ginkgolsäuren, Reinheit, Schnitt |
| Ginkgoblattpulver | gemahlenes Blatt, etwa für Nahrungsergänzungsmittel | kein Extrakt; Echtheit prüfen |
| Ginkgo-Trockenextrakt | mit Aceton und Wasser ausgezogen, eingestellt und gereinigt; aus 35 bis 67 kg Blatt entsteht 1 kg Extrakt | eigene Ware; Flavonol-Muster und Ginkgolsäuren im Zertifikat |
| Ginkgosamen („Ginkgonüsse") | Samen, in Ostasien gekocht oder geröstet gegessen | andere Ware als das Blatt |
Für Einkäufer kommt es auf drei Punkte an:
- Blatt oder Extrakt? Der Arzneibuch-Extrakt enthält die kennzeichnenden Inhaltsstoffe rund 50-fach angereichert. Blattpulver ist deshalb kein Ersatz für Extrakt, und „Ginkgo-Pulver" ohne nähere Angabe kann beides meinen. (BfR 2009)
- Ginkgolsäuren. Das Blatt enthält diese Begleitstoffe, die im Arzneibuch-Extrakt bis auf Spuren entfernt sind. Die Stoffliste von Bund und Ländern empfiehlt für die Blätter eine Beschränkung in Lebensmitteln; die Verwendung deshalb vorab klären. (BVL 2020)
- Echtheit. Bei Extrakt und Pulver ist Verfälschung mit fremden Flavonoiden vielfach beschrieben; ein Gesamtgehalt an Flavonoiden allein beweist nichts. (Gafner u. a. 2023)
Baum, Blatt und Anbau
Ginkgo ist ein urtümlicher Baum ohne lebende Verwandte, der sich im äußeren Bau seit mehr als 200 Millionen Jahren kaum verändert hat. Es gibt männliche und weibliche Bäume. (Guan u. a. 2016)
Das gehandelte Blatt ist fächerförmig und meist zweilappig, die Blattfläche etwa 4 bis 10 cm breit. Die Adern verzweigen sich gabelig und laufen strahlenförmig vom Stiel aus. (EMA 2014)

Blätter für Extrakte kommen überwiegend aus Plantagen in China, Frankreich und den USA; weitere Anbauten gibt es in Neuseeland und Korea. (Bampali u. a. 2021)
Randnotiz: Ginkgosamen. Die Samen sind eine eigene Ware. In Japan und China werden sie geschält, gekocht oder geröstet gegessen. (BfR 2009)

Vom Blatt zum Extrakt
Arzneilich verwendet wird vor allem ein gereinigter Trockenextrakt. Er wird mit einem Aceton-Wasser-Gemisch ausgezogen; aus 35 bis 67 kg Blatt entsteht 1 kg Extrakt. Das Blatt selbst ist arzneilich nur gepulvert beschrieben, als traditionelles pflanzliches Arzneimittel. Für Tee, Pulver und Extrakt ergeben sich so drei Wege: (EMA 2015)
Nach dem Arzneibuchstand, den die EMA 2014 wiedergibt, ist der Extrakt auf die zwei Stoffgruppen eingestellt, nach denen er bewertet wird: 22 bis 27 Prozent Flavonglykoside und rund 5 bis 7 Prozent Terpenlactone (Ginkgolide und Bilobalid). Für das Blatt nennt das Arzneibuch nur einen Mindestgehalt von 0,5 Prozent Flavonoiden. Für den Einkauf heißt das: Wer eine Rezeptur auf Extraktwerte auslegt, braucht Extrakt mit Spezifikation; Blattpulver erreicht diese Gehalte nicht. (EMA 2014)
Ginkgolsäuren: im Extrakt entfernt, im Blatt enthalten
Ginkgolsäuren sind fettlösliche Begleitstoffe des Blatts. Im Blatt machen sie etwa 1,5 bis 2 Prozent aus, in der fleischigen Außenhaut der Samen noch mehr. Bei der Herstellung des Arzneibuch-Extrakts werden sie bis auf höchstens 5 ppm (Millionstel) entfernt. Diese Grenze ist nach Darstellung des BfR nicht toxikologisch hergeleitet, sondern technisch bedingt; sie entspricht dem, was sich mit Routinemethoden noch nachweisen lässt. (BfR 2009)
Im Tee bleibt das Blatt, wie es ist. In einer Untersuchung von neun Tees aus Drogerie, Reformhaus und Supermarkt (2008, keine Marktübersicht) enthielt jede Tasse Aufguss mehr Ginkgolsäuren, als ein Ginkgo-Arzneimittel am Tag enthalten darf. Für Tee gilt dieser Wert nicht, er ist technisch hergeleitet. Das BfR konnte die Sicherheit solcher Tees 2009 mangels Daten nicht abschließend beurteilen und hielt weitere Untersuchungen zu Erbgutschädigung und Überempfindlichkeitsreaktionen für nötig. (BfR 2009)
Die Stoffliste von Bund und Ländern setzt Ginkgoblätter auf Liste B, also unter die Stoffe, für die eine Beschränkung in Lebensmitteln empfohlen wird. Für Teehersteller folgt daraus: Ginkgolsäuren im Analysenzertifikat verlangen, den Anteil in der Mischung festlegen und die Einstufung des Endprodukts vorab klären. (BVL 2020)
Verfälschung: wenn fremde Flavonoide den Gehalt füllen
Ginkgo-Extrakt wird nach seinem Flavonoidgehalt bewertet, und genau das macht ihn angreifbar. Die Arzneibuchmethoden spalten in der Regel die Flavonglykoside und messen die freigesetzten Flavonole Quercetin, Kaempferol und Isorhamnetin. Wird reines Rutin oder Quercetin zugesetzt oder ein flavonoidreicher Extrakt einer anderen Pflanze, steigt der Messwert, ohne dass mehr Ginkgo darin ist. Solche Fälle sind in mehr als zwei Dutzend Studien beschrieben. (Gafner u. a. 2023)
Genannt wird vor allem der Japanische Schnurbaum (Styphnolobium japonicum, früher Sophora japonica), dessen Früchte ebenfalls Flavonoide enthalten. Betroffen ist nicht nur Extrakt, sondern auch Blattpulver. Genistein und Sophoricosid wurden in Ginkgoblättern nicht gefunden und gelten deshalb als Marker für Schnurbaum; schon kleine Beimischungen lassen sich so nachweisen. (Bampali u. a. 2021)
Für den Einkauf heißt das: neben dem Gesamtgehalt das Flavonol-Muster verlangen. Die American Herbal Pharmacopoeia empfiehlt, das Verhältnis von Quercetin zu Kaempferol zu Isorhamnetin zu prüfen; in echtem Extrakt liegt es zwischen 4:4:1 und 6:5:1. Das US-Arzneibuch setzt ergänzend Grenzen für freies Rutin (4 Prozent) und freies Quercetin (0,5 Prozent). Dazu gehört ein chromatografischer Fingerabdruck im Vergleich mit Referenzmaterial. (Gafner u. a. 2023)
Qualität und Prüfung
Was man am Muster sieht. Geschnittene Ware muss die fächerförmige Blattfläche mit gabeliger Aderung erkennen lassen; die Farbe reicht von graugrün über gelblich grün bis gelblich braun. Darauf achten, wie viel Stiele, Zweigstücke und andere Fremdbestandteile, Staub, Schimmel oder Schädlinge die Probe enthält. Bei Pulver hilft der Blick wenig: Ob es reines Blatt ist, klären Mikroskopie und Labor. (EMA 2014)
Was nur das Labor zeigt. Identität und Echtheit über einen chromatografischen Fingerabdruck und das Flavonol-Muster; der Gehalt an Flavonoiden, bei Extrakt auch an Terpenlactonen; Ginkgolsäuren mit Methode und Bestimmungsgrenze. (Gafner u. a. 2023)
Für Lebensmittel gelten die Höchstgehalte der Kategorie, in die die Ware geht. Für Pyrrolizidinalkaloide (Summe) sind es 200 µg/kg in Kräutertee und 400 µg/kg in Nahrungsergänzungsmitteln mit pflanzlichen Zubereitungen (VO (EU) 2023/915). Ethylenoxid, dessen Anwendung in der EU verboten ist, ist für Kräutertees auf 0,1 mg/kg begrenzt; der Wert liegt auf der Bestimmungsgrenze (VO (EU) 2015/868).
Für Ginkgoblätter als Arzneimittel-Ausgangsstoff gelten nach dem Europäischen Arzneibuch (pflanzliche Drogen), sofern die Einzelmonographie nichts anderes vorschreibt, höchstens 1,0 ppm Cadmium, 5,0 ppm Blei und 0,1 ppm Quecksilber, für Extrakte unter Berücksichtigung des Droge-Extrakt-Verhältnisses. Für Lebensmittel gelten diese Werte nicht.
Sichtprüfung ist Vorauswahl, kein Ersatz für das Analysenzertifikat. Wichtig sind das Analysendatum und dass die Werte für genau die gelieferte Charge gelten.
Zum Nachschlagen: Einordnung
Stand 13.10.2026.
| Quelle | Einstufung | Stand |
|---|---|---|
| EU-Novel-Food-Katalog | Blätter: „not novel in food"; für die Samen kein Eintrag | Eintrag geändert 25.07.2023 |
| Stoffliste des Bundes und der Länder | Blatt: Lebensmittel (Tee, Nahrungsergänzung), Arzneistoff, Liste B; kritische Inhaltsstoffe Diterpenlactone, Ginkgolsäuren | 2. Auflage 2020 (neueste gefundene) |
| Kommission E | Blätter und mehrere Extrakte negativ; Trockenextrakt 35–67:1 mit Aceton-Wasser positiv | 1994 |
| EU-Monographie (HMPC) | Trockenextrakt „well-established use" (allgemein anerkannte medizinische Verwendung); gepulvertes Blatt traditionell | 2015; Datenaufruf zur Überprüfung 2022, keine neue Fassung |
| Europäisches Arzneibuch | Monographien Ginkgoblatt (1828) und raffinierter, quantifizierter Ginkgo-Trockenextrakt (1827) | nach EMA 2014 |
- BfR 2009: Die Sicherheit von Tees mit Ginkgoblättern ließ sich mangels Daten nicht abschließend beurteilen. (BfR 2009)
- Lebensmittel oder Arzneimittel: Laut BfR (2009) führte die Teebranche Ginkgoblätter als Lebensmitteldroge (Liste des Branchenverbands, 2008); eine Arbeitsgruppe der Lebensmittelchemiker der Länder sah 2002 dagegen nur eine Verkehrsauffassung als Arzneimittel. Die Einstufung des Endprodukts deshalb vor dem Einsatz klären.
- Gesundheitsbezogene Angaben: Im EU-Register der Angaben steht zu Ginkgo kein Eintrag. Über Angaben zu Pflanzen hat die EU seit mehr als zehn Jahren nicht entschieden („on hold"). Welche Angaben ein Erzeugnis tragen darf, klärt der Hersteller für sein Produkt. (Lenssen, de Boer 2025)
- Fertiges Nahrungsergänzungsmittel: Höchstgehalte u. a. 3,0 mg/kg Blei, 1,0 mg/kg Cadmium und 0,10 mg/kg Quecksilber sowie 400 µg/kg Pyrrolizidinalkaloide (VO (EU) 2023/915); sie gelten für das Erzeugnis, wie es in Verkehr gebracht wird, nicht für die Zutat.
Zum Nachschlagen: Messwerte aus Untersuchungen
| Untersuchung | Proben | Ergebnis |
|---|---|---|
| Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker 2008, nach BfR 2009 | 9 Tees mit Ginkgoblättern aus Drogerie, Reformhaus und Supermarkt | Ginkgolsäuren 107,6 bis 7.577 µg/g Teemischung, 48 bis 99 µg je Tasse; für Arzneimittel toleriert sind 0,6 bis 1,2 µg am Tag |
| Harnly u. a. 2012 | 18 Ginkgo-Präparate aus dem Handel | 3 mit Rutin, 4 mit Quercetin, 1 mit einem nicht identifizierten Flavonolglykosid verfälscht |
| Czigle u. a. 2018 | ausgewählte Nahrungsergänzungsmittel vom europäischen Markt | mehr oder weniger Extrakt bzw. Blatt als deklariert, nicht deklarierte Fremdstoffe |
| Bampali u. a. 2021 | 33 Blattproben aus Plantagen in China, den USA und Frankreich | weder Genistein noch Sophoricosid; 2 % Schnurbaumfrucht im Extrakt nachweisbar |
Die Stichproben sind klein und keine Marktübersicht.
Zum Nachschlagen: Was in die Anfrage gehört
Unterscheiden
- Blatt ganz, geschnitten (Schnittgröße) oder gemahlen; Blattpulver oder Extrakt
- bei Extrakt: Droge-Extrakt-Verhältnis, Auszugsmittel und Spezifikation (Flavonglykoside, Terpenlactone, Ginkgolsäuren)
- Ginkgosamen sind eine andere Ware als das Blatt
Immer nachfragen
- Verwendung: Tee, Nahrungsergänzung oder Arzneimittel
- Ginkgolsäuren mit Methode und Bestimmungsgrenze
- Flavonoidgehalt; bei Extrakt und Pulver Flavonol-Muster und chromatografischer Fingerabdruck
- Anbauland, Bio, Arzneibuchqualität, Analysendatum
- Pyrrolizidinalkaloide bei Tee und Nahrungsergänzung, Ethylenoxid bei Tee
Achtung
- Liste B der Stoffliste: Einsatz in Lebensmitteln vorher klären
- Verfälschung mit Rutin, Quercetin oder Schnurbaum bei Pulver und Extrakt
Literatur
- Bampali E, Germer S, Bauer R, Kulić Ž: HPLC-UV/HRMS methods for the unambiguous detection of adulterations of Ginkgo biloba leaves with Sophora japonica fruits on an extract level. Pharm Biol 59, 2021. https://doi.org/10.1080/13880209.2021.1910717
- BfArM: Liste der Monographien der E-Kommission (Phytotherapie), Stand 31.07.1994. https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arzneimittel/Zulassung/zulassungsarten/besTherap/amPflanz/mono.pdf?__blob=publicationFile
- BfR: Die Sicherheit von Ginkgoblätter-haltigen Tees kann wegen mangelnder Daten nicht beurteilt werden. Gesundheitliche Bewertung Nr. 021/2010 vom 09.12.2009. https://www.bfr.bund.de/cm/343/die_sicherheit_von_ginkgoblaetter_haltigen_tees_kann_wegen_mangelnder_daten_nicht_beurteilt_werden.pdf
Alle Quellen anzeigen (12 weitere)
- BVL: Stoffliste des Bundes und der Bundesländer, Pflanzenliste A–K, 2. Auflage 2020. https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Berichte/08_Stoffliste_Bund_Bundeslaender/Pflanzenliste_Eintraege_A-K_2_Aufl_10_2020.html
- BVL: Vorwort zu den Stofflisten des Bundes und der Bundesländer, 4. Auflage 2025. https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Berichte/08_Stoffliste_Bund_Bundeslaender/Vorwort_Stofflisten_4_Aufl_2025.pdf?__blob=publicationFile&v=5
- Czigle S u. a.: Ginkgo biloba Food Supplements on the European Market – Adulteration Patterns Revealed by Quality Control of Selected Samples. Planta Med 84, 2018. https://doi.org/10.1055/a-0581-5203
- EMA/HMPC: Assessment report on Ginkgo biloba L., folium. EMA/HMPC/321095/2012, 2014. https://www.ema.europa.eu/en/documents/herbal-report/final-assessment-report-ginkgo-biloba-l-folium_en.pdf
- EMA/HMPC: European Union herbal monograph on Ginkgo biloba L., folium. EMA/HMPC/321097/2012, 2015. https://www.ema.europa.eu/en/documents/herbal-monograph/final-european-union-herbal-monograph-ginkgo-biloba-l-folium_en.pdf
- EMA: Ginkgo folium, Stoffseite mit Datenaufruf zur Überprüfung (2022). https://www.ema.europa.eu/en/medicines/herbal/ginkgo-folium
- EU-Kommission: Novel-Food-Katalog, Eintrag POL-NF-00380 Ginkgo biloba L., geändert 25.07.2023. https://ec.europa.eu/food/food-feed-portal/screen/novel-food-catalogue/search
- EU-Kommission: EU-Register der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben. https://ec.europa.eu/food/food-feed-portal/screen/health-claims/eu-register
- Gafner S u. a.: Botanical Ingredient Forensics: Detection of Attempts to Deceive Commonly Used Analytical Methods for Authenticating Herbal Dietary and Food Ingredients and Supplements. J Nat Prod 86, 2023. https://doi.org/10.1021/acs.jnatprod.2c00929
- Guan R u. a.: Draft genome of the living fossil Ginkgo biloba. GigaScience 5, 2016. https://doi.org/10.1186/s13742-016-0154-1
- Harnly JM, Luthria D, Chen P: Detection of adulterated Ginkgo biloba supplements using chromatographic and spectral fingerprints. J AOAC Int 95, 2012. https://doi.org/10.5740/jaoacint.12-096
- Lenssen KGM, de Boer A: Bridging regulation and practice: CJEU and Dutch case law on botanical health claims. Front Pharmacol 16, 2025. https://doi.org/10.3389/fphar.2025.1523904
Quellen geprüft am 13.10.2026.